Kunsthandel unterscheidet sich wesentlich von anderer Handelstätigkeit. Als Vermittler von originalen Kunstwerken ist dieser Beruf nicht nur auf Gewinnerzielung ausgerichtet, sondern erfüllt ebenso eine kulturelle Aufgabe.
Der Kunsthändler ist also nicht nur Kaufmann, sondern auch Berater. Das Verhältnis zwischen Kunsthändler und Kunstkäufer bedingt somit ein besonders hohes Maß an persönlichem Vertrauen.
Im Gegensatz zu Gebrauchs- und Verbrauchsgütern zeichnen den Kunstgegenstand Eigenschaften aus, die für Laien nicht ohne weiteres erkennbar sind. Für die Vermittlung sind deshalb besondere Kenntnisse und eine entsprechende Berufserfahrung notwendig.
Der Verband, erwartet von den Mitgliedern, dass sie sich der besonderen Verantwortung ihres Berufes bewusst sind und sich dem Berufsbild des Kunsthändlers verpflichtet fühlen, entsprechend den Statuten der Confédération Internationale des Négociants en Oeuvres d’Art CINOA.
In einer Zeit allgemeiner gesetzlicher und administrativer Regulierung sind der Handel mit und das Sammeln von Kunst weiterhin Ausdruck von Individualismus und stellen einen wichtigen Teil unserer Kultur dar. Dies sollte nicht durch Überregulierung und exzessive Verbote bedroht werden. Stattdessen sollte sich jeder Kunsthändler der Ziele der einschlägigen Gesetze bewußt sein und diese durch Selbstbeschränkung unterstützen sowie die Prinzipien eines fairen und ehrenhaften kaufmännischen Handels beachten.
Insbesondere im Hinblick auf die weltweite Besorgnis über den Verkehr mit gestohlenen Antiquitäten und Kunstwerken und die illegale Ausfuhr solcher Objekte unterwirft sich der deutsche Kunsthandel im Einklang mit den Richtlinien der Confédération Internationale des Négociants en Oeuvres d’Art CINOA, folgenden Verhaltensnormen:
Dieser Kodex soll auf alle Objekte Anwendung finden, die üblicherweise Gegenstand des Marktes für Kunst und Antiquitäten sind. Die angeschlossenen Verbände werden in ihren Statuten die Beachtung dieses Verhaltenskodex zur Bedingung für die Mitgliedschaft machen und Verstöße hiergegen mit den ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ahnden.
So beschlossen auf der Generalversammlung der Confederation Internationale des Negociants en Oeuvres d'Art CINOA am 28. 6. 1996 in Salzburg und am 27. 6. 1997 in Prag.
Sie sind für die Mitglieder des KD verbindlich.
Sie können hier den Aufnahmeantrag (PDF) herunterladen.